Blog-Serie: Präventiver Restrukturierungsrahmen nach StaRUG
Im ersten Teil unserer Blogserie haben wir die Grundlagen und Vorteile des StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz) beleuchtet. Jetzt gehen wir tiefer auf die praktischen Schritte zur Umsetzung eines Restrukturierungsverfahrens ein. Unternehmen in einer Krisensituation können mithilfe des StaRUG frühzeitig restrukturieren, ohne ein Insolvenzverfahren zu durchlaufen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie der Prozess abläuft, welche Entscheidungen Sie treffen müssen und welche Vorteile das Verfahren bietet.
Das StaRUG wurde 2021 eingeführt, um Unternehmen in finanziellen Krisen präventiv zu unterstützen. Es ermöglicht, Gläubigerstrukturen diskret und flexibel zu reorganisieren, Schulden zu restrukturieren und Liquiditätsprobleme zu lösen, bevor eine Insolvenz droht. Dabei bleibt der Ruf des Unternehmens unbeschadet, da das Verfahren nicht öffentlich ist.
Der erste Schritt im StaRUG-Verfahren ist eine gründliche Analyse der finanziellen Situation des Unternehmens. Ziel ist es, das Ausmaß und das Stadium der Krise frühzeitig zu erkennen und einen umfassenden Überblick über die finanzielle Gesamtlage zu erhalten. Dabei spielen insbesondere die Liquiditätsplanung und die Erstellung eines Finanzstatus eine zentrale Rolle.
Ein detaillierter Finanzstatus beinhaltet:
In vielen Fällen zeigt sich in der Praxis, dass Unternehmen ohne eine integrierte Finanzplanung die drohende Zahlungsunfähigkeit nicht rechtzeitig erkennen. Eine solche Planung umfasst nicht nur die Überwachung der laufenden Verbindlichkeiten, sondern auch die Berücksichtigung von einmaligen Belastungen, wie z. B. Garantieforderungen oder Rückzahlungsverpflichtungen aus staatlichen Förderprogrammen.
Der Restrukturierungsberater verschafft sich auf dieser Grundlage einen umfassenden Überblick über die aktuelle Situation und die finanzielle Gesamtlage des Unternehmens. Dieser Blick über das unmittelbare Problem hinaus ist entscheidend, um potenzielle Risiken zu identifizieren und präventive Maßnahmen zu ergreifen, bevor Insolvenzantragsgründe vorliegen. Dabei ist die Validierung der Liquiditätsplanung besonders wichtig, um die drohende Zahlungsunfähigkeit zu erkennen und rechtzeitig das StaRUG-Verfahren einzuleiten, um eine alternativ drohende Insolvenz zu verhindern.
Im zweiten Schritt wird das Restrukturierungskonzept erarbeitet. Dabei werden verschiedene Alternativszenarien geprüft, wie z.B. ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung, ein außergerichtlicher Sanierungsvergleich oder das gerichtliche Restrukturierungsverfahren nach StaRUG. Letzteres ist unter bestimmten Voraussetzungen die bevorzugte Wahl, da es diskret, flexibel und auch ohne Zustimmung einzelner Gläubiger durchgeführt werden kann.
Ein wesentlicher Teil des StaRUG-Verfahrens ist die Erstellung eines Restrukturierungsplans. Dieser besteht aus einem sogenannten darstellenden und einem gestaltenden Teil:
Praxistipp: Eine präzise und transparente Plangestaltung und -erstellung ist entscheidend für den Erfolg des Verfahrens. Die Gläubigergruppen müssen klar definiert werden, um Konflikte zu vermeiden und die notwendige Zustimmung zu sichern.
Wie sich in der Praxis deutlich zeigt, ist die Zusammenarbeit in interdisziplinären Teams von entscheidender Bedeutung für den Erfolg des Restrukturierungsprozesses. Die Einbindung verschiedener Experten – wie Unternehmensberater, Steuerberater und Juristen – ermöglicht eine koordinierte und kongruente Planung und Anpassung des Restrukturierungsplans. Für ein erfolgreiches StaRUG-Verfahren ist es unerlässlich, dass die rechtlichen und finanziellen Aspekte eng aufeinander abgestimmt werden, damit der Plan valide ist, den Anforderungen des Gerichts entspricht und die Zustimmung der Gläubiger findet. Regelmäßige Abstimmungen und ein Jour Fixe helfen, Änderungen in den Ist-Zahlen frühzeitig zu erkennen und den Plan entsprechend an die jeweilige Verfahrenssituation anzupassen. Diese interdisziplinäre Vorgehensweise, die sich auch im Insolvenzverfahren bewährt hat, ist daher essenziell für den Erfolg einer Restrukturierung.
Der Restrukturierungsplan wird dem Gericht zur Prüfung vorgelegt. In einem Vorprüfungstermin wird der Plan diskutiert, gerichtlich geprüft und etwaige Bedenken ausgeräumt. Gegenstand der gerichtlichen Vorprüfung ist insbesondere die sachgerechte Gruppeneinteilung der Gläubiger.
Ein großer Vorteil der Vorprüfung ist, dass mögliche Diskrepanzen in der Plangestaltung frühzeitig erkannt und behoben werden können, bevor der Plan den Gläubigern zur Abstimmung vorgelegt wird.
Die Gläubiger stimmen über den Restrukturierungsplan ab. Eine qualifizierte Mehrheit von mindestens 75 % der Stimmrechte innerhalb jeder Gruppe ist erforderlich, um den Plan zu genehmigen. Sollte diese Mehrheit nicht erreicht werden, kann der Plan durch einen cross-classcram-down (s.u.) dennoch durchgesetzt werden.
Nach erfolgreicher Abstimmung wird der Plan dem Gericht zur Bestätigung vorgelegt. Das Gericht überprüft, ob alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind und ob die Gläubiger ordnungsgemäß beteiligt wurden. Das Restrukturierungsgericht kann dabei die Zustimmung zum Restrukturierungsplan auch für den Fall der nicht einheitlichen Annahme des Restrukturierungsplans durch alle Gläubiger durch Beschluss feststellen (sog. cross-classcram-down), wenn die Mehrheit der Gruppen mit einer Zustimmung von 75% nach Stimmanteil für den Plan gestimmt haben und die Gläubiger durch den Plan nachweislich nicht schlechter gestellt sind als im Vergleichsszenario.
Nach der Bestätigung des Plans durch das Gericht wird dieser umgesetzt. Dazu gehört die Durchführung aller im Plan festgelegten Maßnahmen sowie die kontinuierliche Überwachung des Prozesses. Es ist wichtig, flexibel zu bleiben und den Plan bei Bedarf anzupassen, um den Restrukturierungserfolg langfristig zu sichern.
Die Umsetzung eines Restrukturierungsverfahrens nach StaRUG ist ein komplexer, aber äußerst sinnvoller Prozess für Unternehmen, die frühzeitig auf drohende Liquiditätsprobleme reagieren wollen. Es bietet die Möglichkeit, Schulden zu restrukturieren und das Unternehmen, ohne den Gang zum Insolvenzgericht, wieder auf stabile Beine zu stellen.
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