Vorstellung des Hilfspakets mit KfW-Update vom 9. Mai
Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine sorgt in vielen deutschen Unternehmen für große Unsicherheit. Die Sanktionen gegen Russland zeigen bereits eine starke Wirkung auf die russische Wirtschaft. Durch die in den letzten Jahren immer weiter voran getriebene Globalisierung und die damit verbundene vermehrte Zusammenarbeit mit Russland haben die Sanktionen auch Einfluss auf deutsche Unternehmen.
Um betroffene Unternehmen zu schützen, haben Christian Lindner (Bundesfinanzminister, FDP) und Robert Habeck (Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister, Grüne) am 8. April ein gezieltes Hilfsprogramm vorgestellt.
Das Programm besteht im Wesentlichen aus 5 Bausteinen.
1. Zum Erhalt der kurzfristigen Stabilität wird ein KfW-Kreditprogramm eingerichtet. Es werden zwei Kreditarten in Aussicht gestellt. Zum einen gehören hierzu Kredite im standardisierten Durchleitgeschäft über Hausbanken bis zu einer Kredithöhe von 100 Mio. EUR, zum anderen umfasst es Kredite für eine separate, großvolumige Konsortialfinanzierung. Um Zugang zu einem solchen Programm zu bekommen, muss nachgewiesen werden, dass das Unternehmen von den Sanktionen betroffen ist. Dies kann beispielsweise durch nachgewiesene Produktionsausfälle oder einen Umsatzrückgang durch den fehlenden Absatzmarkt geschehen.
2. Zur Sicherstellung der Vergabe von Betriebsmittel- und Investitionskrediten werden die Programme bei den Bürgschaftsbanken und das Großbürgschaftsprogramm bis Ende 2022 verlängert. Für betroffene Unternehmen bedeutet das eine Verdopplung des Bürgschaftshöchstbetrags auf 2,5 Mio. EUR bei Bürgschaftsbanken. Das Großbürgschaftsprogramm wird bereit ab einen Bürgschaftsbetrag von 50. Mio. EUR für betroffene Unternehmen geöffnet.
3. Unternehmen, die stark von den gestiegenen Gas- und Stromkosten betroffen sind, können von einem direkten Kostenzuschuss von Februar 2022 bis September 2022 profitieren. Hiermit soll verhindert werden, dass die Preiserhöhungen vollständig an die Kunden weitergegeben werden. Es wird unterschiedliche Förderstufen geben. Diese sind abhängig von der Preisdifferenz zwischen den gezahlten Strom- und Gaskosten im Jahr 2021 und denen im Jahr 2022.
4. Um branchenübergreifend große Unternehmen zu stärken, prüft die Bundesregierung zielgerichtete Eigen- und Hybridkapitalhilfen. Für Unternehmen mit einer positiven Fortbestehensprognose können die Maßnahmen in Form von (stillen) Beteiligungen oder Nachfragedarlehen gestaltet werden. Diese werden zunächst über das Zuweisungsgeschäft der KfW vergeben.
5. Energieunternehmen, die von hohen Sicherheitsleistungen (Margining) im Terminhandel mit Energie betroffen sind, erhalten bei bestimmten Liquiditätsengpässen Unterstützung. Diese erfolgt in Form einer KfW-Kreditlinie für Unternehmen mit Niederlassung oder Betriebstätte in Deutschland. Wichtig ist, dass alle bereits bestehenden Kreditlinien ausgenutzt sein müssen und hiermit keine Spekulationsposten besichert werden dürfen.
Die konkrete Ausgestaltung der Bausteine mit Veröffentlichung der Ansprechpartner wird in den nächsten Wochen erfolgen. Im Vordergrund steht der Ausgleich für die Unternehmen, die durch die von Deutschland getragenen Sanktionen gegen Russland Nachteile haben.
Die KfW hat am 9. Mai die konkreten Ausgestaltungen ihrer Sonderprogramme UBR (Ukraine, Belarus, Russland) veröffentlicht.
Das Wichtigste kompakt im Überblick finden Sie hier.