Insolvenzverfahren

Wenn eine Unternehmenskrise soweit fortgeschritten ist, dass eine Sanierung außerhalb einer Insolvenz nicht mehr möglich ist, bietet das neue Insolvenzrecht inzwischen weitreichende Lösungsansätze und erhebliche Gestaltungsspielräume für eine erfolgreiche Fortführung des Unternehmens.

Stand in der Vergangenheit ausschließlich der Gläubigerschutz im Vordergrund, welcher oft zu einer Zerschlagung des Unternehmens führte, zielt das neue Insolvenzrecht auch auf einen Erhalt des Unternehmens und seiner Arbeitsplätze ab.

Ein Insolvenzverfahren ist dabei nicht mehr zwingend mit einem vollständigen Kontrollverlust für die Geschäftsleitung verbunden. Die Insolvenzordnung bietet nunmehr Möglichkeiten, auch in einem Insolvenzverfahren die Geschicke des Unternehmens weiterhin maßgeblich zu beeinflussen, in dem ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung oder ein Schutzschirmverfahren eingeleitet wird.

In zahlreichen Projekten haben wir gemeinsam mit dem Unternehmen und unserem Netzwerk aus Insolvenzrechtsexperten Lösungen gefunden, um auch in solch schwierigen Ausgangslagen die für alle Beteiligten bestmöglichen Lösungen zu identifizieren und umzusetzen.

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Risiken erkennen, Chancen ergreifen

Die aktive Unterstützung in schwierigen Situationen und die Überwindung von wirtschaftlichen Schieflagen zählt zu unseren Kernkompetenzen.

Wir verstehen uns als Sparringspartner um schnelle, zielgerichtete und effektive Maßnahmen zu ergreifen und gemeinsam mit dem Unternehmen bestmögliche Lösungen zu finden.

Mit unserer Erfahrung aus zahlreichen Restrukturierungsprojekten sowie einem systematischen und erprobten Ansatz ermöglichen wir es, Risiken früh zu erkennen und Chancen zur Überwindung von wirtschaftlichen Herausforderungen pragmatisch zu nutzen.

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